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Rechtliche Betreuung wird von einem gerichtlich bestellten Betreuer übernommen, wenn eine erwachsene Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr alleine besorgen kann. Hier übernimmt der rechtliche Betreuer verschiedene, genau definierte Aufgabenkreise wie z.B. in den Aufgabenbereichen Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern…

Über mich:

Neben einem abgeschlossenen Studium im Sozialwesen und einem Masterstudiengang Sozialmanagement verfüge ich als rechtlicher Betreuer auch über mehr als 10 Jahre operative Erfahrung im Feld der (psycho-) sozialen Betreuung. mehr...


Berufsethik:

Die mir übertragene rechtliche Betreuung wird als eine Art soziale Dienstleistung erbracht. Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht der Mensch, in all seinen Facetten, Eigenheiten, Wünschen und Bedürfnissen. Diese werden im Rahmen der Betreuung von mir soweit als (rechtlich) möglich akzeptiert, respektiert und gefördert. mehr...


Gut zu Wissen:

Nach Meinung vieler außenstehender Menschen, die mit rechtlichen Betreuern zu tun haben, muss sich dieser um alles kümmern. Tatsächlich handelt es sich aber bei gesetzlicher Betreuung um ein rechtliches Instrument mit klar definierten Aufgabenbereichen. mehr...