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Rechtliche Betreuung wird von einem gerichtlich bestellten Betreuer
übernommen, wenn eine erwachsene Person aufgrund einer psychischen
Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr alleine besorgen
kann. Hier übernimmt der rechtliche Betreuer verschiedene, genau
definierte Aufgabenkreise wie z.B. in den Aufgabenbereichen Gesundheitssorge,
Wohnungsangelegenheiten, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmungsrecht,
Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und
Sozialleistungsträgern…
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Über mich:
Neben einem abgeschlossenen Studium im Sozialwesen und einem Masterstudiengang
Sozialmanagement verfüge ich als rechtlicher Betreuer auch über
mehr als 10 Jahre operative Erfahrung im Feld der (psycho-) sozialen
Betreuung. mehr...
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Berufsethik:
Die mir übertragene rechtliche Betreuung wird als eine Art soziale Dienstleistung
erbracht. Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht der Mensch, in
all seinen Facetten, Eigenheiten, Wünschen und Bedürfnissen. Diese
werden im Rahmen der Betreuung von mir soweit als (rechtlich)
möglich akzeptiert, respektiert und gefördert. mehr...
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Gut zu Wissen:
Nach Meinung vieler außenstehender Menschen, die mit rechtlichen Betreuern
zu tun haben, muss sich dieser um alles kümmern. Tatsächlich handelt
es sich aber bei gesetzlicher Betreuung um ein rechtliches Instrument
mit klar definierten Aufgabenbereichen. mehr...
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